Vereinssatzung neu gestalten

Die Satzung an die aktuellen Bedürfnisse und die neuesten Vorgaben anpassen.

Die Satzung ist die Verfassung eines Vereins. Ohne Satzung gibt es keinen Verein. Auf Basis der Satzung ist der gesamte Verein aufgebaut. Die Satzung gibt die Grundstruktur vor, regelt z.B. wer den Verein vertreten darf, wie die Vereinsorgane strukturiert sind und gibt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Mitglieder vor. Für die Änderung der Satzung gelten besondere Richtlinien, so bedürfen Änderungen immer einer qualifizierten Mehrheit in der entsprechenden Versammlung, die Satzung wird beim zuständigen Registergericht eingetragen.

Aufgrund dieser Hürden, ist es sinnvoll, die Satzung so schlank wie nur möglich zu halten und alles, was nicht zwingend in die Satzung gehört über Ordnungen zu regeln. Auf entsprechende Ordnungen muss zwar in der Satzung verwiesen werden, da diese aber kein Bestandteil der Satzung sind, ist eine Änderung leichter möglich.

Die Ausarbeitung einer (neuen) Satzung ist oftmals ein Prozess, der auch viele Fragen aufwirft und häufig mit anderen Themen, wie z.B. Vereinsstruktur oder Leitbild verbunden ist.

Wie läuft das Ganze jetzt ab? – Eigentlich ganz einfach, wir treffen uns zu einem Vorabgespräch, dann kommt es meistens zu einem oder zwei größeren Workshops, wo dann die Mitglieder aktiv beteiligt werden und abschließend gibt es dann noch ein Abschlussgespräch.

Einfach strukturiert sieht es so aus:

  • Vorabgespräch mit dem Vorstand oder eine kleinen Arbeitsgruppe
  • Workshop(s) mit möglichst großer Mitgliederbeteiligung
  • Umsetzung durch den Verein
  • Überprüfung, ob das Ziel erreicht wurde
  • Abschlussgespräch oder bei Bedarf weitere Begleitung durch die Berater

Das ist natürlich ein Prozess, der über eine längere Zeit läuft und natürlich auch dokumentiert wird. Es kann während des Prozesses immer vorkommen, dass es plötzlich neue Erkenntnisse oder Ideen gibt, diese lassen sich dann aber problemlos einarbeiten.

Welche Kosten kommen auf den Verein zu?

Für gemeinnützige Vereine liegt der Stundensatz derzeit bei 63,-€ zzgl. MwSt. Kommerziellen Sportanbietern (Fitnessstudios oder gewerbliche Sportschulen) wird derzeit ein Stundensatz von 100,85€ zzgl. MwSt. berechnet. Dazu kommt, sofern die Beratung bei Ihnen in Präsenz stattfindet, eine Anfahrtspauschale in Höhe von 30,-€ zzgl. MwSt. bei einer Entfernung von bis zu 100km oder in Höhe von 55,-€ bei Entfernungen von mehr als 100km. 

Für größere Veranstaltungen (z.B. Workshops) werden für gemeinnützige Vereine folgende Pauschalen berechnet:

  • bis 4 Stunden: 500,-€ zzgl. MwSt.
  • bis 6 Stunden: 650,-€ zzgl. MwSt.
  • Tagesveranstaltungen (über 6 Stunden): 900,-€ zzgl. MwSt.
  • Mehrtagesveranstaltungen (z.B. Wochenendseminar): Bitte erfragen Sie ein individuelles Angebot

Für kommerzielle Anbieter werden die folgenden Pauschalen berechnet:

  • bis 4 Stunden: 800,-€ zzgl. MwSt.
  • bis 6 Stunden: 1000,-€ zzgl. MwSt.
  • Tagesveranstaltungen (über 6 Stunden): 1450,-€ zzgl. MwSt.
  • Mehrtagesveranstaltungen (z.B. Wochenendseminar): Bitte erfragen Sie ein individuelles Angebot

Diese Preise beinhalten die An- und Abreise, die Vor- und Nachbereitung sowie die Materialkosten des Moderators. Sie gelten, sofern der Veranstaltungsraum durch Sie bereitgestellt wird.

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