Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Coaching und Seminare

Torben Heyl Vereinsdienstleistungen, Torben Heyl, Lütjenmoor 16a, 22850 Norderstedt, St.-Nr.: 11/095/1966 FA Bad Segeberg (im folgenden Anbieter)

 

  1. Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Anbieters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt.

 

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter absenden.

 
 

  1. Vertragsgegenstand

2.1   Der Anbieter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare in den Räumen des Vertragspartners an. Die maximale Teilnehmerzahl wird vorab schriftlich vereinbart. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Anbieter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von ihm sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Coaching und Beratung

Insbesondere wird vereinbart:

  1. Art der Beratung/des Coachings (einmalige Veranstaltung, zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Begleitung)
  2. Dauer der Beratung/des Coachings
  3. Teilnehmerkreis und -zahl
  4. Ort

 

  1. Zustandekommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per E-Mail oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

 

3.2   Jeder Kunde erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

 

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Anbieter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des vereinbarten Preises für gegenstandslos erklärt werden, wenn dies spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin geschieht. Erfolgt diese Erklärung später, so sind 75% des vereinbarten Preises als Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Es bleibt dem Kunden unbenommen, dem Anbieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Anbieter mit der für den Kunden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

 

3.5   Der Anbieter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

 

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Anbieter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

 

3.7   Zusätzlich erstattet der Anbieter pauschal den Buchungsaufwand des Kunden, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
 

 

  1. Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Kunde kann per

  1. Kreditkarte
  2. Überweisung
  3. Rechnung
  4. Barzahlung

seiner Zahlungspflicht nachkommen.

 

4.3   Sämtliche Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

 

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.

 

4.5   Sämtliche Leistungen des Anbieters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

 
 

  1. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

 

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Kunde nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Anbieter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

Bei technischen Problemen kann ein Ausweichtermin vereinbart werden.

 
 

  1. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1   Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung zulässt, dass die Veranstaltung nachhaltig durch einen oder mehrere Teilnehmer gestört wird, sodass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Anbieter vor, die betroffene Person von der Veranstaltung auszuschließen oder bei Bedarf die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Der Anbieter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunden unbenommen.

 

6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

 

6.3   Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

 

6.4   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

 

6.5   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Anbieters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 

6.6   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Anbieter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Kunden unbenommen.

 

6.7   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

 
 

  1. Verschwiegenheitspflicht

Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

 
 

  1. Haftung

8.1   Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.

 

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 
 

  1. Sonstige Bestimmungen

Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform

 
 

Norderstedt, den 12.08. 2023

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